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Leichtkraftfahrzeuge Lastkraftwagen

Leichtkraftfahrzeuge Lastkraftwagen
Unter Fracht-/Lastfahrzeugen sind offene oder geschlossene Laderäume sowie Transporter mit Fahrer- und Beifahrersitz zu verstehen. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeuge darf höchstens eine Tonne betragen. Diese Definition gilt auch für Muldenkipper, Kastenwagen, Umzugswagen und geschlossene Anhänger.
Unter Fracht-/Lastfahrzeugen sind offene oder geschlossene Laderäume sowie Transporter mit Fahrer- und Beifahrersitz zu verstehen. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeuge darf höchstens eine Tonne betragen. Diese Definition gilt auch für Muldenkipper, Kastenwagen, Umzugswagen und geschlossene Anhänger oder für Kleinlastbeförderung.
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