Leichtkraftfahrzeuge Lastkraftwagen

Unter Fracht-/Lastfahrzeugen sind offene oder geschlossene Laderäume sowie Transporter mit Fahrer- und Beifahrersitz zu verstehen. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeuge darf höchstens eine Tonne betragen. Diese Definition gilt auch für Muldenkipper, Kastenwagen, Umzugswagen und geschlossene Anhänger.
Unter Fracht-/Lastfahrzeugen sind offene oder geschlossene Laderäume sowie Transporter mit Fahrer- und Beifahrersitz zu verstehen. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeuge darf höchstens eine Tonne betragen. Diese Definition gilt auch für Muldenkipper, Kastenwagen, Umzugswagen und geschlossene Anhänger oder für Kleinlastbeförderung.